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Teleriscaldamento costoso: le società immobiliari lanciano l'allarme sull'energia in HABC!  |  Politica

Teleriscaldamento costoso: le società immobiliari lanciano l'allarme sull'energia in HABC! | Politica

da: Jan W. Schäfer

Die Energiewende-Probleme von Robert Habeck (54, Grüne) ebben nicht ab. Jetzt schlagen neun Immobilien-Verbände Fernwärme-Alarm! In einem Brief an Habeck (liegt BILD exklusiv vor) machen sie klar: Die Fernwärme-Regeln aus Habecks Wirtschaftsministerium müssen dringend überarbeitet werden. Sonst droht die Energiewende zum Teuer-Schock zu werden!

„Im Sinne der Kundenakzeptanz und der Bezahlbarkeit sehen wir die Überarbeitung der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) noch in diesem Jahr als dringend geboten an“, heißt es in dem Brief, der von den neun Verbandschefs unterzeichnet wurde.

► Sie fordern „ein deutlich stärkeres Gewicht“ auf „Aspekte der Verbraucherfreundlichkeit, insbesondere transparente und faire Vertrags- und Preisbildungsbedingungen“ zu legen.

Denn, so die Verbände, in den letzten Monaten hätten die sich stark verändernden Energiepreise „noch einmal die Problematik der intransparenten Preisbildung“ aufgezeigt.

Von Hunderttausende Mietern werden derzeit teils horrende Summen an Nachzahlungen gefordert. Schlimmstes Beispiel: Eine Rentnerin aus Sachsen-Anhalt muss 6000 Euro allein an Heizkosten aus Fernwärme nachzahlen. Das Statistische Landesamt im Saarland hat erst kürzlich veröffentlicht, dass die Preise für Fernwärme sich um 23,2 Prozent verteuert haben.

Fernwärme ist derzeit für Mieter ein nicht kalkulierbares Heizsystem

Foto: Marijan Murat/dpa

Fernwärme, derzeit ein nicht kalkulierbares Heizsystem. Dazu kommt, die Kunden müssen mehrheitlich Verträge mit sehr langen Laufzeiten abschließen.

Alexander Steinfeldt (34), Energie-Experte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zu BILD: „Es gibt eine rechtliche Besonderheit bei Fernwärme: Verträge dürfen für die Dauer von bis zu zehn Jahren abgeschlossen werden und für maximal fünf Jahre verlängert werden.“ Rechtlich geregelt wird die lange Laufzeit in der Fernwärme-Verordnung (AVBFernwärmeV §32).

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► Die Verbände deutlich: „Hier besteht kurzfristiger Handlungsbedarf, damit die Wärmepreise für Abnehmerinnen und Abnehmer nachvollziehbar und bezahlbar werden.“ Dafür fordern sie u. a. eine bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme.

Zudem kritisiert der Zusammenschluss aus Immobilien-Unternehmern, dass seit dem Fernwärmegipfel viel Zeit vergangen sei, „ohne dass die Bundesregierung substanzielle Reforminitiativen ergriffen hätte“.